Deckbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gestüts „Stöckerhof“
Alle Stuteneigentümer, die unsere aufgeführten Hengste in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen an. 

1. Die Deck- und Besamungsstation für Pferde auf dem Gestüt „Stöckerhof“ ist nach EU Richtlinien anerkannt mit der Registriernummer: D-KBP 140 EWG. 

2. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Tierarzt in seinem Namen und auf seine Rechnung hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter das für erforderlich hält. Die Kosten werden dem Züchter durch den Tierarzt direkt in Rechnung gestellt. Die tierärztliche Betreuung der Stuten übernimmt die Tierarztpraxis Dr. Reichel, Bismarkstr. 31, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/71007. 
Der Tagessatz für die Unterstellung von Stuten beträgt 12,50 EUR, bei Stuten mit Fohlen 15,00 EUR und ist bei Abholung zu entrichten.  

3. Die Decksaison beginnt am 1. März und endet am 31. Juli. Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes. 

4. Samenbestellung: Ihre Samenbestellung erbitten wir nur telefonisch Mo. bis Fr. zwischen 07:00 Uhr und 10:30 Uhr und Sa. bis 09:30 Uhr für den Versand am gleichen Tag. Versand und Zustellungen am Sonntag und an den Feiertagen erfolgen nach Absprache. Samenabholung ist täglich möglich. 
Mit der Samenbestellung muss vorliegen: Ein Deckscheinvordruck oder Kopie des Abstammungsnachweises sowie das Ergebnis der Tupferprobe (im Natursprung auch für Maiden- und Fohlenstuten). Ebenso ist die genaue Rechnungs- und Versandadresse anzugeben.  
Alle Hengste stehen mit Frischsamen zur Verfügung. Es wird nur zweimal Samen pro Rosse versendet und wir bitten, Ihren Tierarzt entsprechend zu informieren.  

5. Über die erfolgte Besamung wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Benachrichtigung des Verbandes erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung. 

6. Haftung: Die Hengststation haftet nicht für Schäden, Krankheiten, oder Verletzungen von Menschen, Tieren sowie Transportmitteln oder Sonstigem, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (§§833, 834 BGB) hat der Stuteneigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

7. Spermaversand: Die Kosten und das Risiko gehen zu Lasten des Züchters. Die Samencontainer sind unverzüglich ausreichend frankiert nach der Besamung mit vollständig ausgefüllten Versandnachweisen zurückzusenden. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen Wochentags ca. 35,00 EUR und samstags ca. 95,00 EUR. Nach dem letzten Spermaversand wird eine separate Rechnung für die Versandkosten ausgestellt. 

8. Das Deckgeld ist in voller Höhe vor der ersten Samenlieferung zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:  
Kreissparkasse Köln, BLZ: 37050299, Konto-Nummer: 262881. 
Bei Nichtträchtigkeit der Stuten aus dem vorherigen Jahr (tierärztlicher Nachweis ist bis 31.12. einzureichen) ist in der danach folgenden Saison nur die halbe Decktaxe fällig. 

9. Für Hengstmütter, Staatsprämien- und GP-Stuten sowie bei Schickung mehrere Stuten werden Rabatte gegeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen. 
Für Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend wurden, gilt im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit bei gestütseigenen Hengsten in der jeweiligen Preisklasse. 

10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Hengsthalters. 

Die Besichtigung unserer Hengste und deren Nachzucht sowie der Betrieb kann nach telefonischer Terminabsprache vereinbart werden. 

Information und Samenbestellung unter der Rufnummer: 
Herr D. Vester: 0162 / 7314939 oder Herr T.Vester 0173 / 5366304

Stand: 01.03.2021 

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