Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Gestüts „Stöckerhof“
Alle
Stuteneigentümer, die unsere aufgeführten Hengste in Anspruch
nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbedingungen an.
1. Die Deck-
und Besamungsstation für Pferde auf dem Gestüt „Stöckerhof“
ist nach EU Richtlinien anerkannt mit der Registriernummer: D-KBP 140
EWG.
2. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des
Eigentümers. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass
bei Bedarf ein Tierarzt in seinem Namen und auf seine Rechnung
hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter das für erforderlich
hält. Die Kosten werden dem Züchter durch den Tierarzt direkt in
Rechnung gestellt. Die tierärztliche Betreuung der Stuten übernimmt
die Tierarztpraxis Dr. Reichel, Bismarkstr. 31, 53604 Bad Honnef,
Tel.: 02224/71007.
Der Tagessatz für die Unterstellung von
Stuten beträgt 10,00 EUR, bei Stuten mit Fohlen 15,00 EUR und ist
bei Abholung zu entrichten.
3. Die Decksaison
beginnt am 1. Dezember und endet am 31. Juli. Es gelten die
Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes.
4.
Samenbestellung: Ihre Samenbestellung erbitten wir nur telefonisch
Mo. bis Fr. zwischen 07:00 Uhr und 10:30 Uhr und Sa. bis 09:30 Uhr
für den Versand am gleichen Tag. Versand und Zustellungen am Sonntag
und an den Feiertagen erfolgen nach Absprache. Samenabholung ist
täglich möglich.
Mit der Samenbestellung muss vorliegen: Ein
Deckscheinvordruck oder Kopie des Abstammungsnachweises sowie das
Ergebnis der Tupferprobe (im Natursprung auch für Maiden- und
Fohlenstuten). Ebenso ist die genaue Rechnungs- und Versandadresse
anzugeben.
Alle Hengste stehen mit Frischsamen zur
Verfügung. Es wird nur zweimal Samen pro Rosse versendet und wir
bitten, Ihren Tierarzt entsprechend zu informieren.
5.
Über die erfolgte Besamung wird zum Ende der Decksaison ein
Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die
Benachrichtigung des Verbandes erfolgt nur bei beglichener
Deckgeldrechnung.
6. Haftung: Die Hengststation haftet
nicht für Schäden, Krankheiten, oder Verletzungen von Menschen,
Tieren sowie Transportmitteln oder Sonstigem, nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter-
und Tierhüterhaftung (§§833, 834 BGB) hat der Stuteneigentümer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7.
Spermaversand: Die Kosten und das Risiko gehen zu Lasten des
Züchters. Die Samencontainer sind unverzüglich ausreichend
frankiert nach der Besamung mit vollständig ausgefüllten
Versandnachweisen zurückzusenden. Die Versandkosten innerhalb
Deutschlands betragen Wochentags ca. 35,00 EUR und samstags ca. 95,00
EUR. Nach dem letzten Spermaversand wird eine separate Rechnung für
die Versandkosten ausgestellt.
8. Das Deckgeld ist in
voller Höhe vor der ersten Samenlieferung zu zahlen. Die
Bankverbindung lautet:
Kreissparkasse Köln, BLZ:
37050299, Konto-Nummer: 262881.
Bei Nichtträchtigkeit der
Stuten aus dem vorherigen Jahr (tierärztlicher Nachweis ist bis
31.12. einzureichen) ist in der danach folgenden Saison nur die halbe
Decktaxe fällig.
9. Für Hengstmütter, Staatsprämien-
und GP-Stuten sowie bei Schickung mehrere Stuten werden Rabatte
gegeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen
sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Deckgelder sind dann in
voller Höhe zu zahlen.
Für Stuten, die nach dem 01.07. des
jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend wurden, gilt im
Folgejahr volle Deckgeldfreiheit bei gestütseigenen Hengsten in der
jeweiligen Preisklasse.
10. Erfüllungsort und
Gerichtstand ist der Sitz des Hengsthalters.
Die
Besichtigung unserer Hengste und deren Nachzucht sowie der Betrieb
kann nach telefonischer Terminabsprache vereinbart
werden.
Information und Samenbestellung unter der
Rufnummer:
Herr D. Vester: 0162 / 7314939
Stand:
28.01.2019